Pflegehilfsmittel

Wussten Sie, dass Ihnen gesetzlich bis zu 480€ für Pflegehilfsmittel zustehen?

Die Versorgung von bestimmten Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, werden u.a. im Sozialgesetzbuch (§40 SGB XI) geregelt. Als Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 1 bis 5 und einer privaten Pflegeperson haben Sie einen monatlichen Anspruch von bis zu 40,00 EUR monatlich*. Dieser gilt für folgende Pflegehilfsmittel: Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Das heißt, dass sie jährlich bis zu 480,00 EUR einsparen können.

Die Kosten für diese Pflegehilfsmittel werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Alle weiteren Schritte werden von unserem Team geregelt. Dazu zählen die Beantragung, die Lieferung und die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sobald der Antrag von unserem Team einmalig für Sie ausgefüllt und von der Krankenkasse akzeptiert wurde, können Sie sich zurücklehnen und den Service genießen.

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